Jahresabschlüsse nach HGB

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach dem HGB für Sie:

- gemäß handels- und steuerrechtl. Vorschriften
- Erstellung einer Handels- und Steuerbilanz
- geringe Steuerbelastung durch niedrigen Gewinn
- dabei aber Demonstration wirtschaftlicher Stärke
- auch Gespräche mit der Hausbank möglich
- Erstellung von Bescheinigungen
- Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen (für Kreditinstitute)
- einfache Bescheinigungen
- Bescheinigungen in der Qualität eines Bestätigungsvermerks