Lemkens & Lemkens Steuerberater PartG mbB ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://lemkens.de/ und wurde am 27.06.2025 erstellt.
Lemkens & Lemkens Steuerberater PartG mbB bietet Leistungen in der Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung – z. B. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Beratung bei Nachfolge, Krisen oder internationalen Themen. Unsere Angebote richten sich vor allem an Freiberufler und Unternehmen. Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch oder digital.
Über unsere Website stehen Ihnen digitale Services zur Verfügung: ein Kontaktformular für unverbindliche Anfragen sowie Anmeldeformulare für kostenlose Mandantenveranstaltungen wie Infoabende oder Fachvorträge.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Christoph Lemkens
Sonsbecker Str. 61
46509, Xanten
+49 (0) 2801 77 10 77
info@lemkens.de
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.