Die größere Mandantensicherheit basiert unter anderem auf:
Vereinheitlichung aller Abläufe
Die standartisierte Dienstleistungserstellung stellt sicher, dass alle Aufgaben stets ohne Qualitätsverlust auch von verschiedenen Sachbearbeitern übernommen werden können.
Fehlervorbeugung
Durch für alle Mitarbeiter verbindliche Verfahrensabläufe, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Schulungen werden Fehler vermieden oder rechtzeitig erkannt.
Fehlerkorrektur-Verfahren
Ein systematisches und ständig optimiertes Kontrollverfahren sorgt für die sofortige Behebung auftretender Fehlerquellen.
Kontrollen in Kanzlei-Teilbereichen
Durch unangemeldete interne Audits wird die Tätigkeit aller Mitarbeiter regelmäßig überprüft. Im Bedarfsfall können suboptimale Arbeitsabläufe dann umgehend korrigiert werden.